MPU wegen Straftaten
Sie haben Ihre Strafe bereits verbüßt und nun unerwartet von Ihrer Führerscheinstelle eine Anordnung zu einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung wegen Straftaten erhalten.Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihre MPU wegen Straftaten bestehen werden.
Gründe für eine MPU wegen Straftaten
Der Führerscheinentzug wegen Straftaten führt zwangsläufig zu einer MPU-Anordnung. Bei Folgenden Straftaten folgt eine MPU:
- Fahrerflucht
- Fahren ohne Fahrerlaubnis
- Erhebliche Straßenverkehrsgefährdung (unerlaubtes Autorennen)
- Fahrlässige Tötung
- Urkundenfälschung (z. B. das Manipulieren von Autokennzeichen)
- Fahrlässige Körperverletzung
- Nötigung im Straßenverkehr
Straftaten außerhalb des Straßenverkehrs
Darüber hinaus können Straftaten, die außerhalb des Straßenverkehrs verübt wurden, ebenfalls zu einer MPU führen. Das ist aber sehr selten. Das ist jedoch den meisten Menschen überhaupt nicht bekannt. Bei Prozessen wegen Aggressionsstraftaten wird die Führerscheinstelle vom Gericht über die Straftat informiert. Die Führerscheinstelle kann dann unabhängig und absolut eigenständig Zweifel an der Fahreignung des Straftäters feststellen und eine MPU anordnen. Sehr häufig müssen Betroffene auch nach einer verbüßten Haftstrafe oder verhängter Bewährungsstrafe sich einer MPU unterziehen.

Kostenlose MPU-Erstberatung
In einer kostenlosen MPU-Erstberatung können Sie Ihre MPU wegen Straftaten mit einem Verkehrspsychologen besprechen. Sie bekommen von uns abschließend eine professionelle Einschätzung zu Ihrem Einzelfall und wir werden Ihnen Ihren Weg mit allen notwendigen Schritten durch die MPU aufzeigen.
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